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Versicherungen

Durch die Mitgliedschaft im Radsportverband NRW bestehen zwei Versicherungen für den RSV Aachen e.V. und unsere Mitglieder:

Sportversicherung

Die Sportversicherung des Landessportbundes NRW für alle Aktivitäten und Veranstaltungen des Vereins und seiner Mitglieder umfasst:
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung¹
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vertrauensschadensversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Krankenversicherung

Private Tretrad-Versicherung

Die private Tretrad-Versicherung des Radsportverbandes NRW für alle privaten Radfahrten umfasst:
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung


¹Die Haftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden, welche beim Training innerhalb der Gruppe beispielsweise bei einem Massensturz entstehen.

Zitat aus der Zeitschrift "Tour"

Radsport ist nicht ungefährlich — Stürze und Unfälle gehören dazu, wenn Rennradfahrer sich privat oder in organisierten Wettkämpfen messen. Doch wer zahlt eigentlich, wenn bei solchen Zwischenfällen Sachschäden oder schwere Verletzungen entstehen?

Der Fall:

Anton Jans hat sich bestens vorbereitet, ist gut trainiert und motiviert. [...] Doch der Spaß am Sport ist für Anton Jans an diesem Tag jäh vorbei. Beim Spurwechsel eines Konkurrenten von der rechten zur linken Fahrbahnseite wird der Hobby-Rennfahrer angefahren und stürzt aus vollem Tempo. Jans zieht sich erhebliche Prellungen zu, die Klamotten sind hin und am Rad entsteht Sachschaden von rund 2.000 Mark. [...] Die Heilung der Schulterverletzung zieht sich über mehr als sechs Wochen hin. Neben dem entgangenen Fahrrad-Spaß wurmt Anton Jans allerdings am meisten, dass sich niemand für den entstandenen Schaden verantwortlich fühlt. Zunächst wollte er den Verursacher des Sturzes dazu vergattern, den Schaden seiner Haftpflicht-Versicherung zu melden — doch der winkte nur ab. Was auf den ersten Blick unter Sportsfreunden unfair scheinen mag, ist aber sogar richtig: Die Haftpflicht des Konkurrenten hätte Jans‘ Schaden mit ziemlicher Sicherheit sowieso nicht bezahlt.

Radsport und Versicherungen — das ist ein ebenso heikles wie schwer durchschaubares Thema. Unfälle und Stürze gehören zum Sport, zum Radrennsport allemal. Doch das Versicherungsnetz, das jeder Mensch um sich spinnt., weist für den Sportler gelegentlich so große Maschen auf, dass es nicht in allen Fällen Schutz bietet. Das Wichtigste in diesem Zusammenhang ist, selbst aktiv zu werden, sich über den bestehenden Versicherungsschutz zu informieren. Bevor es im Radsport zu Unfällen oder Stürzen kommt, die mit nennenswerten Schäden verbunden sind, sollten grundsätzlich zwei Dinge geregelt werden: sich gegen Schäden zu wappnen, die einem selbst zustoßen können und gegen Schäden, die man möglicherweise anderen zufügt.

Für den Selbstschutz ist die Unfall-Versicherung zuständig, für die Ansprüche eines Unfallgegners oder sportlichen Widersachers die Haftpflicht-Versicherung. Beide Versicherungen hat man nicht „irgendwie sowieso“: Man muss sie selbst abschließen. Hier beginnen die Feinheiten — unter anderem damit, dass die sporttreibende Menschheit in Deutschland in zwei Teile zerfällt: In solche, die Mitglieder eines Sportvereins sind und in solche, die es nicht sind. Für Freizeit-Sportler, die nicht im deutschen Vereinswesen aufgehen, ist die Versicherungslage, gelinde gesagt, dramatisch. Das wird deutlich, wenn man die diversen Versicherungen und ihre Bedingungen durchleuchtet.

Die Unfall-Versicherung:

Wissen muss man, dass es zwei Formen der Unfallversicherung gibt: Die gesetzliche Unfall-Versicherung schützt Arbeitnehmer, Schüler, Studenten und Auszubildende bei allen Tätigkeiten und auf allen Wegen, die mit Ausbildung und Beruf zu tun haben [...]. In allen Bereichen des privaten Lebens [...] bietet nur eine private Unfallversicherung Schutz, die jeder für sich abschließen muss. Der Versicherungsumfang kann dabei meistens individuell festgelegt werden [...], denn dieses Versicherungsgeschäft ist Teil der freien Wirtschaft und die Leistungen der Anbieter differieren mitunter erheblich! Mit Blick auf die Karriere als Hobby-Rennfahrer sollte das „Erzielen von Höchstgeschwindigkeit“ [...] unbedingt durch die private Unfall-Versicherung abgesichert sein. Normalerweise ist das so, doch es schadet nichts, [...] „wenn man bei Vertragsabschluss auf sein Hobby hinweist und sich den Versicherungsschutz auch für diesen Bereich bestätigen lässt". [...] "Weisen Sie beim Abschluss einer Unfallversicherung darauf hin, dass Sie Radrennfahrer sind, auch wenn sich dadurch möglicherweise die Versicherungsbeiträge erhöhen.“ Rechtsverbindlich sind solche Zusätze in Versicherungsverträgen aber nur, wenn eine schriftliche Bestätigung der Versicherungsgesellschaft vorliegt. [...]Die private Unfallversicherung kann im Schadensfall, je nach Umfang des vereinbarten Vertrages, Kosten beispielsweise für Bergung und Rettung, kosmetische Operationen, Invalidität oder eine Unfallrente übernehmen. Die Leistungen aus der Unfallversicherung sind auch unabhängig von der Schuldfrage.

Die Haftpflicht-Versicherung:

Grundlage aller Haftungsfragen ist Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach derjenige für einen Schaden haftet, der ihn verursacht hat. Weil dies schnell teuer werden kann, springt in diesen Fällen die private Haftpflicht-Versicherung ein [...]. Dieser Versicherungsschutz deckt den Risikobereich des täglichen Lebens ab und umfasst Personen- sowie Sachschäden und durch Sachschäden hervorgerufene Vermögensschäden. [...] Weil Schäden, die in den Bereich der persönlichen Haftung fallen, schnell in die Millionen gehen können, schließen die Versicherungen in ihren Verträgen bestimmte Risiken von vornherein aus. Dazu gehört auch und besonders der Radrennsport in allen Variationen: Rennen Radtourenfahrten, Marathons, Jedermann-Rennen und die Vorbereitung darauf, also auch die gemeinsame Trainingsausfahrt. Dies bedeutet, dass man als Freizeitsportler im Bereich der persönlichen Haftung fast ohne Versicherungsschutz unterwegs ist! Verursacht beispielsweise ein Fahrer einer Trainingsgruppe einen Sturz, weil er zu dicht auffährt und das Hinterrad des Vordermannes touchiert, haftet keine Versicherung für den Schaden, den er dadurch den Mitradlern zufügt. Die Gerichte betrachten das Verhalten im Training und Wettkampf als „erlaubte Risiken“, die zum Wesen des Sports gehören, weshalb sie der Sportler in Ausübung des Sports stillschweigend akzeptiert. In gewisser Weise sind Radsportler also von der Haftung freigestellt [...]. Bei einem typischen Rennunfall kann man auch nicht den Veranstalter in die Pflicht nehmen. [...] Auf „normale“ Stürze, die sich aus dem Renngeschehen ergeben, ist die Veranstalter-Haftpflicht nicht anwendbar.

Auf der sicheren Seite:

Der einfachste Ausweg aus diesem Dilemma ist die Mitgliedschaft in einem Radsportverein, der zum Dachverband, dem Bund Deutscher Radfahrer (BDR) gehört. Für Mitglieder in einem eingetragenen Verein stellt sich die Situation nämlich komplett anders dar: Hier ist es so, dass die Landessportbünde bzw. -verbände für ihre Mitglieder in allen Bundesländern Sportversicherungsverträge abschließen. Für die Dauer ihrer Mitgliedschaft sind sie damit bei sämtlichen sportlichen und sonstigen satzungsgemäßen Aktivitäten des Vereins [...] versichert [...]. Zu den sportlichen Aktivitäten zählen ausdrücklich Wettkämpfe, Freizeitsport sowie Trainings- und Übungsstunden. Bei einer Veranstaltung wie beispielsweise dem Jedermann-Rennen der HEW Cyclassics, das vor allem für Fahrer ohne Lizenz ausgeschrieben ist, sind Vereinsmitglieder‚ bei delegierter Teilnahme im Auftrag ihres Vereins“ über die Sport-Versicherung ihres Landesverbandes versichert. Wichtig ist aber, dass die Sportausübung der Mitglieder im Zusammenhang mit den Vereinsaktivitäten steht [...]. Der entsprechende Passus im Vertragstext lautet: „Für Einzelunternehmungen von Mitgliedern in der für sie zuständigen Spezialabteilung ... besteht ebenfalls Versicherungsschutz, sofern diese Einzelunternehmungen ausdrücklich angeordnet worden sind. Rennradlern mit Lizenz, die am organisierten Rennbetrieb teilnehmen, wird auch bei Einzeltraining zugestanden, dass es dem Zweck des Vereins dient und sie somit versichert sind. Aber auch dabei ist Voraussetzung, dass Vereinsvorstand oder Trainer das Einzeltraining ausdrücklich angeordnet haben oder aber von dessen Durchführung wissen. Vereinsmitglieder ohne Rennlizenz, die auf der abendlichen Runde alleine trainieren, können sich nicht auf die zitierte Regelung berufen, wenn sie dabei verunglücken. So weist der Gerlinq-Konzern als einer der großen Anbieter von Sportversicherungen darauf hin, dass „die sonntägliche Radtour eines BDR-Mitgliedes für das einzelne Mitglied durchaus den Charakter einer Trainingsfahrt haben kann, ohne dass jedoch Versicherungsschutz über die Sportversicherungsverträge der Landessportbünde/-verbände besteht“.

Der BDR lässt seine Mitglieder aber auch in dieser Situation nicht im Regen stehen. Um die Versicherungslücke zwischen Vereinssport und privatem Radfahren zu schließen, bietet er seinen Mitgliedern die Private Tretrad-Versicherung an. Sie schützt den Versicherten „gegenüber den wirtschaftlichen Folgen körperlicher Unfälle, von denen die versicherten BDR-Mitglieder beim privaten Radfahren betroffen werden“. Die Leistungen aus dieser Versicherung sind [...] allerdings wesentlich niedriger als die der Sportversicherung über den Verein.[...]

TEXT: Thomas Musch, Mitarbeit: Manuela Gotthartsleitner



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